Bäumler Hausverwaltung
Unsere Verwaltung basiert zunächst unabdingbar auf die im Wohnungseigentumsgesetz geregelten gesetzlichen Aufgaben. Hier erfüllen wir die vielseitigen Aufgaben und Erwartungen an einen Immobilienverwalter - wie allgemeine Finanz- / Kaufmännische Verwaltung und technische Verwaltung. Darüber hinaus bieten wir besonderen Leistungen im sozialen Bereich und persönlichen Kontakt.
 
Folgend unsere Leistungen aufgelistet als Überblick:
 
 
Finanz- / Kaufmännische Verwaltung:
 
- Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlich angefallenen Betriebskosten im Abrechnungszeitraum in Form von Gesamt- und Einzelabrechnungen
- Aufstellung eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
- Erstellung einer individuellen Bescheinigung nach § 35 a Abs. 1, 2 EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen) zur fertigen Vorlage beim Finanzamt
- Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Verwaltungsbeirat
- Vorbereitung der ordentlichen Eigentümerversammlung (Tagungsort, Tagungszeitpunkt, Einladung, Tagesordnung, Anwesenheitsliste)
- Durchführung der Eigentümerversammlung und Niederschrift der Ergebnisse und Beschlüsse in Form eines Protokolls
- Versendung des Protokolls an jeden Wohnungseigentümer
- Führen des erforderlichen Telefon-, Schrift- und digitalen Geschäftsverkehrs mit den Wohnungseigentümern und Dritten
- Bearbeitung von allen Eigentumsübergängen, sofern eine Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung notwendig ist
- Verwaltung eingenommener Gelder durch Eröffnung und Führung eines Girokontos für Beiträge und eines Anlagekontos für die Instandhaltungsrückstellung
- Vertretung der Eigentümergemeinschaft auch auf dem Rechtsweg
- Sicherstellung der Versorgung und Entsorgung (Strom, Wasser, Kanal usw.)
- Abschluss von Versicherungen, Wartungsverträgen und sonstiger objektbezogener Verträge
 
 
Technische Verwaltung:
 
- regelmäßige Überprüfungen des gemeinschaftlichen Eigentums ggfs. mit Fachingenieuren, Gutachtern bzw. Handwerkern
- regelmäßige Begehungen der Wohnanlage (grundsätzlich alle zwei bis vier Wochen)
- Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Notwendigkeit der Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten
- Veranlassung von sofortigen Maßnahmen in dringenden Fällen, z. B. Rohrbruch, Brand- oder Sturmschäden
- Meldung von Schäden am Gemeinschaftseigentum an die Versicherung
 
 
Service
 
Erstellung der Betriebskostenabrechnung:
Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Abrechnung und rechnerische Verteilung der Betriebskosten des vertragsgegenständlichen Objekts auf die Mieter/Nutzer nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. vom Auftraggeber vorgegebenen Verteilungsschlüssel. Die Ausfertigungen für Vermieter als auch für den Mieter werden von uns unterschriftsreif vorbereitet.
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