Unsere Verwaltung basiert zunächst unabdingbar auf die im Wohnungseigentumsgesetz geregelten gesetzlichen Aufgaben. Hier erfüllen wir die vielseitigen Aufgaben und Erwartungen an einen Immobilienverwalter - wie allgemeine Finanz- / Kaufmännische Verwaltung und technische Verwaltung. Darüber hinaus bieten wir besonderen Leistungen im sozialen Bereich und persönlichen Kontakt. Folgend unsere Leistungen aufgelistet als Überblick: Finanz- / Kaufmännische Verwaltung: - Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlich angefallenen Betriebskosten im Abrechnungszeitraum in Form von Gesamt- und Einzelabrechnungen- Aufstellung eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen- Erstellung einer individuellen Bescheinigung nach § 35 a Abs. 1, 2 EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen) zur fertigen Vorlage beim Finanzamt- Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Verwaltungsbeirat- Vorbereitung der ordentlichen Eigentümerversammlung (Tagungsort, Tagungszeitpunkt, Einladung, Tagesordnung, Anwesenheitsliste)- Durchführung der Eigentümerversammlung und Niederschrift der Ergebnisse und Beschlüsse in Form eines Protokolls- Versendung des Protokolls an jeden Wohnungseigentümer- Führen des erforderlichen Telefon-, Schrift- und digitalen Geschäftsverkehrs mit den Wohnungseigentümern und Dritten- Bearbeitung von allen Eigentumsübergängen, sofern eine Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung notwendig ist- Verwaltung eingenommener Gelder durch Eröffnung und Führung eines Girokontos für Beiträge und eines Anlagekontos für die Instandhaltungsrückstellung- Vertretung der Eigentümergemeinschaft auch auf dem Rechtsweg- Sicherstellung der Versorgung und Entsorgung (Strom, Wasser, Kanal usw.)- Abschluss von Versicherungen, Wartungsverträgen und sonstiger objektbezogener Verträge Technische Verwaltung: - regelmäßige Überprüfungen des gemeinschaftlichen Eigentums ggfs. mit Fachingenieuren, Gutachtern bzw. Handwerkern- regelmäßige Begehungen der Wohnanlage (grundsätzlich alle zwei bis vier Wochen)- Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Notwendigkeit der Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten- Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten- Veranlassung von sofortigen Maßnahmen in dringenden Fällen, z. B. Rohrbruch, Brand- oder Sturmschäden- Meldung von Schäden am Gemeinschaftseigentum an die Versicherung Service Erstellung der Betriebskostenabrechnung:Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Abrechnung und rechnerische Verteilung der Betriebskosten des vertragsgegenständlichen Objekts auf die Mieter/Nutzer nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. vom Auftraggeber vorgegebenen Verteilungsschlüssel. Die Ausfertigungen für Vermieter als auch für den Mieter werden von uns unterschriftsreif vorbereitet.